Beitragsfreistellung
Lebens- oder Rentenversicherung
Eine Lebens- oder Rentenversicherung kann beitragsfrei gestellt werden. Mit einer solchen Vereinbarung kann der Versicherungsnehmer zeitweise oder für immer die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherungsschutz bleibt in reduziertem Umfang bestehen.
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