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Erbschaftssteuerversicherung

Risikolebensversicherung des potenziellen Erben auf den Namen des Erblassers.

Bei dieser speziellen Lebensversicherung schließt der potenzielle Erbe einen Vertrag auf das Leben des Erblassers ab. Der Erblasser muss dazu seine Zustimmung geben. Stirbt der Erblasser, hat der Erbe das steuerfreie Bezugsrecht für die Ablaufleistung. Damit wird insbesondere bei einem großen Vermögen vermieden, dass der Erbe die anfallende Erbschaftsteuer nicht bezahlen kann.
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