Eine Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann i.d.R. nur in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung
abgeschlossen werden Bei der Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente darf diese Zahlung jährlich einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme der Hauptversicherung nicht übersteigen.