Leibrente
Gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung.
Ein Versicherer zahlt eine Leibrente bis zum Lebensende des Versicherten. Es ist möglich, eine Hinterbliebenenrente einzuschließen oder eine Mindestlaufzeit der Rente über den Tod des Versicherten hinaus zu vereinbaren. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (Rentenversicherung, aufgeschobene) oder durch die Zahlung eines Einmalbeitrags (Rentenversicherung, sofort beginnende) erworben werden.
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